Einer der Hauptgründe, warum die Steuerbehörden natürlichen und juristischen Personen die TIN entzogen haben, ist das Versäumnis, Steuererklärungen einzureichen oder Steuern zu zahlen. Der Widerruf der TIN ist jedoch keine endgültige Maßnahme. Der Steuerpflichtige kann nämlich die TIN „reaktivieren“, wenn er bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt.

Der Prozess der Reaktivierung der TIN wird durch die Einreichung eines Antrags bei der zuständigen Steuerverwaltung eingeleitet (dieser kann elektronisch oder schriftlich erfolgen).

Bedingungen für die „Reaktivierung“ der TIN

Dem Antrag müssen einige Unterlagen beigefügt werden, um nachzuweisen, dass die Bedingungen für die „Reaktivierung“ der TIN erfüllt sind. Gemäß dem Gesetz über Steuerverfahren und Steuerverwaltung müssen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Steuerzahler die TIN „reaktivieren“ kann:

  • Einreichung aller Steuererklärungen und Begleichung der Steuerpflichten: Juristische und natürliche Personen, deren TIN abgezogen wurde, müssen alle Steuererklärungen abgeben und alle Steuerpflichten für den Zeitraum begleichen, für den die TIN abgezogen wurde
  • Einleitung des Streitbeilegungsverfahrens: Wenn zwischen dem Steuerpflichtigen und der Steuerverwaltung ein Streit entsteht, muss die juristische oder natürliche Person das Streitbeilegungsverfahren einleiten. Dabei kann es sich um eine Berufung gegen die Entscheidung der Steuerverwaltung oder um die Einleitung eines Verwaltungsstreits handeln.
  • Vollstreckung eines Urteils oder einer Entscheidung über die Ablehnung einer Berufung: Wenn während des Streitbeilegungsverfahrens ein Urteil oder eine Entscheidung über die Ablehnung einer Berufung ergangen ist, muss die juristische Person oder natürliche Person, die die Rückgabe der TIN beantragt, diese Entscheidungen vorlegen mit der Bitte.

Nach Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen prüft die Steuerverwaltung den Antrag und entscheidet über den Antrag. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die TIN innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Entscheidung reaktiviert. Wenn festgestellt wird, dass nicht alle Bedingungen erfüllt sind, wird der Antrag abgelehnt.

Wenn eine juristische oder natürliche Person innerhalb eines Jahres nach dem Widerruf keinen Antrag auf „Reaktivierung“ der TIN stellt, wird davon ausgegangen, dass die juristische Person oder natürliche Person den Antrag auf Reaktivierung der „TIN“ aufgegeben hat.