Ab dem 17. Mai 2023 wird das Anmeldeformular für die Gründung von Unternehmen ausschließlich elektronisch bei der serbischen Agentur für Unternehmensregister eingereicht.

Änderungen

Die erwähnte Neuerung steht im Einklang mit den Änderungen des Gesetzes über das Registrierungsverfahren der serbischen Agentur für Unternehmensregister aus dem Jahr 2021, die zur Verbesserung der Bedingungen für Unternehmensgründungen verabschiedet wurden.

Die Agentur ist verpflichtet, elektronische Formulare für die Unternehmensregistrierung zu akzeptieren, was bedeutet, dass es ab dem 17. Mai nicht mehr möglich sein wird, die Formulare für die Unternehmensregistrierung in Papierform einzureichen.

Andererseits werden die Formulare für die Datenänderung weiterhin in Papierform bei der Agentur eingereicht, bis alle technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung elektronischer Formulare erfüllt sind.

Die Einführung der ausschließlich elektronischen Gründungsformulare reduziert die Kosten und den Zeitaufwand für die Gründung eines Unternehmens und trägt zu einer höheren Effizienz der Agentur bei.