Die Agentur für Unternehmensregister (ABR) hat den Dienst “eRegistration of Busi-ness Entity Incorporation” verbessert, der die gleichzeitige Einreichung eines elektronischen Registrierungsantrags für die Gründung eines Unternehmens und die Registrierung von Daten über den wirtschaftlichen Eigentümer ermöglicht.

Die Gründer von Wirtschaftseinheiten dürfen nun ab dem 1. Oktober 2023 die Daten des wirtschaftlichen Eigentümers während des elektronischen Verfahrens zur Gründung einer Gesellschaft erfassen, wenn sie dies wünschen. Angenommen, der Gründer macht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. In diesem Fall muss der gesetzliche Vertreter des Unternehmens die Daten innerhalb von 15 Tagen nach der Eintragung bei der Agentur für Unternehmensregister in das zentrale Register der wirtschaftlichen Eigentümer eintragen.

Der gesetzliche Vertreter trägt die Verantwortung für mehrere Aspekte, einschließlich der Sicherstellung der rechtzeitigen Eintragung korrekter Daten, der Aufrechterhaltung der Richtigkeit der eingetragenen Informationen über den tatsächlichen Eigentümer und der Aufbewahrung relevanter, präziser und aktueller Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Eintragung. Das Gesetz sieht auch Sanktionen für den Fall vor, dass ein Unternehmen es versäumt, Informationen über den Eigentümer zu erfassen. Diese Strafen reichen von Geldstrafen in Höhe von 500.000 bis 2.000.000 Dinar. Eingetragene Unternehmen, die absichtlich die wahren Eigentümer verbergen, sie nicht in den zentralen Registern eintragen lassen, falsche Angaben machen oder genaue Angaben über den Eigentümer ändern oder löschen, müssen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.