Wenn Sie häufig Zahlungen von anderen Bürgern erhalten, können Sie mit steuerlichen Verpflichtungen und Konsequenzen rechnen. Je nachdem, wie oft und wie viel Geld Sie erhalten und von wem und zu welchem Zweck, kann die Steuerverwaltung diese Zahlungen nämlich als Ihr Einkommen oder als Schenkung auslegen, auf die Steuern zu zahlen sind. In diesem Text erklären wir Ihnen, wie diese Arten von Zahlungen besteuert werden und wie Sie unangenehme Überraschungen vermeiden können.

Die Auslegung der Steuerbehörden

Wenn Sie kein eingetragenes Unternehmen oder keine gemeinnützige Organisation haben, können die Steuerbehörden diese Zahlungen als Ihr Einkommen oder Geschenk auslegen, das mit 20 % oder 2,5 % besteuert wird. Wenn Sie eine eingetragene gemeinnützige Organisation haben, sind Sie möglicherweise von der Schenkungssteuer auf Geld, das Sie für Ihre gemeinnützige Arbeit erhalten, befreit.

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf alle Einkünfte erhoben wird, die Sie als natürliche Person erzielen, unabhängig davon, ob es sich um Gehalt, Rente, Krankengeld, Tantiemen, Zinsen, Dividenden oder andere Einkünfte handelt. Der persönliche Einkommensteuersatz beträgt 10 %, mit Ausnahme der so genannten sonstigen Einkünfte, für die 20 % gezahlt werden. Sonstige Einkünfte sind alle Einkünfte, die nicht in andere Einkommenskategorien fallen, wie Auszeichnungen, Stipendien, Honorare für ehrenamtliche Tätigkeiten, Honorare für die Mitgliedschaft in Gremien und Kommissionen und ähnliches.

Wenn Sie häufig Zahlungen von anderen Bürgern erhalten und Sie kein eingetragenes Unternehmen oder keine gemeinnützige Organisation haben, besteht die Gefahr, dass die Steuerverwaltung diese Zahlungen als Ihr sonstiges Einkommen behandelt und Sie auffordert, 20 % Steuern darauf zu zahlen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Zahlungen häufig sind und von verschiedenen Personen kommen, was darauf hindeutet, dass Sie eine Tätigkeit ausüben, die Sie nicht angegeben haben. Das ist ein Hinweis darauf, dass Sie eine Tätigkeit ausüben, die Sie nicht angegeben haben, z. B. wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen über soziale Netzwerke oder Anzeigen verkaufen und das Geld von Kunden auf Ihr Konto überwiesen wird.

Der Schenkungssteuer

Bei der Schenkungssteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf ein Geldgeschenk oder auf Dinge, die in Geld bewertet werden können, erhoben wird. Der Schenkungssteuersatz beträgt 2,5 % und ist nur zu entrichten, wenn der Wert des Geschenks 100.000 RSD im Kalenderjahr übersteigt. Liegt der Wert des Geschenks unter diesem Betrag, ist keine Steuer zu zahlen.

Wenn Sie nur selten Zahlungen von anderen Bürgern erhalten und Sie kein eingetragenes Unternehmen oder keine gemeinnützige Organisation haben, besteht die Möglichkeit, dass die Steuerverwaltung diese Zahlungen als Ihre Schenkung behandelt und Sie zur Zahlung einer Steuer von 2,5 % auffordert. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um größere Zahlungen handelt, die von ein und derselben oder einer kleinen Anzahl von Personen stammen, was darauf hindeutet, dass Sie das Geld ohne Gegenleistung erhalten haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Verwandter oder Freund Ihnen Geld zum Geburtstag oder zu einem anderen Anlass schenkt.

Es gibt eine Befreiung von der Schenkungssteuer für gemeinnützige Organisationen, die zur Erreichung eines allgemeinen Zwecks gegründet wurden und die die Mittel aus Spenden ausschließlich für die Zwecke verwenden, für die sie gegründet wurden. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie eine eingetragene gemeinnützige Organisation wie einen Verein, eine Stiftung, eine Genossenschaft, eine Religionsgemeinschaft oder eine andere haben, keine Schenkungssteuer auf das Geld zahlen müssen, das Sie von anderen Bürgern für Ihre humanitäre, erzieherische, wissenschaftliche, religiöse, ökologische, sportliche oder kulturelle Arbeit erhalten. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie über Unterlagen verfügen, die belegen, dass Sie eine gemeinnützige Organisation sind und dass Sie das Geld für den vorgesehenen Zweck verwenden.