Wir alle sind mit dem Begriff Freelancer vertraut, aber wer sind Freelancer? Ein Freiberufler ist eine Person, die selbständig als Freiberufler arbeitet, Aufgaben ausführt und Dienstleistungen für Kunden im Rahmen von Projekten oder Verträgen erbringt, in der Regel ohne feste Anstellung oder ein langfristiges Arbeitsverhältnis oder einen Vertrag. Ein Freiberufler kann in verschiedenen Bereichen tätig sein, z. B. Schreiben, Design, Programmierung, Marketing, Übersetzung, Fotografie, Beratung usw.

Ein wesentliches Merkmal eines Freiberuflers ist, dass er die Freiheit hat, seine Arbeit, seine Zeit und seinen Arbeitsort selbst zu organisieren. Anstatt bei einem Arbeitgeber angestellt zu sein, kann ein Freiberufler mehrere Kunden haben und gleichzeitig an verschiedenen Projekten arbeiten. Es ist wichtig zu wissen, dass “Freiberufler” kein Rechtsbegriff ist und in den geltenden Vorschriften nicht vorkommt. Diese Art der Arbeit bietet Flexibilität und die Möglichkeit, an verschiedenen Projekten zu arbeiten, bringt aber auch bestimmte Verantwortlichkeiten mit sich, wie z. B. die Selbstvermarktung, die Überwachung der Finanzen, das Zeitmanagement und das Eingehen auf die Bedürfnisse der verschiedenen Kunden sowie, was für uns am wichtigsten ist, die eigenständige Zahlung von Steuern und Abgaben.

Ein Freiberufler kann seine Einkünfte melden, die ihm von bestimmten Einrichtungen wie juristischen Personen aus dem Ausland, Unternehmern aus dem Ausland, natürlichen Personen aus dem Ausland, inländischen natürlichen Personen oder anderen Personen gezahlt werden, die in Serbien keine Steuern und Beiträge berechnen und zahlen.

In Serbien gibt es drei Kategorien von Freiberuflern:

  • Inländische natürliche Personen (mit Wohnsitz in der Republik Serbien), die in Serbien Geld verdienen, indem sie für eine Einkommensquelle aus dem Ausland (juristische Person, Unternehmer oder natürliche Personen) oder von anderen Personen arbeiten, die in Serbien keine Steuern und Beiträge berechnen und abführen.
  • Inländische natürliche Personen – Einwohner der Republik Serbien, die Geld vom Zahler des Einkommens aus dem Ausland (juristische Person, Unternehmer oder natürliche Person) erhalten, d.h. von Personen, die keine Steuern und Beiträge in Serbien berechnen und abführen.
  • Ausländische natürliche Personen – Nicht-Residenten, die durch Arbeit in Serbien Einkünfte von einem Zahler von Einkünften aus dem Ausland (juristische Person, Unternehmer oder natürliche Person) oder von inländischen natürlichen Personen, d.h. von anderen natürlichen Personen, die in Serbien keine Steuern und Beiträge berechnen und zahlen, erhalten.

Die Registrierung auf dem Portal www.frilenseri.purs.gov.rs und die Erklärung des Einkommens sind für alle volljährigen Personen möglich, unabhängig von ihrer Beschäftigung, wie Arbeitslose, Empfänger von Altersrenten, Schüler, Studenten, nicht erwerbstätige Personen, Eigentümer von juristischen Personen, Personen im Mutterschaftsurlaub und Kinderbetreuungsurlaub, Unternehmer, vorausgesetzt, dass die Zahler des Einkommens Personen sind, die in Serbien nicht zur Zahlung von Steuern und Quellenbeiträgen verpflichtet sind.

Jede erwachsene Person, ob mit oder ohne Wohnsitz, kann sich auf dem Portal registrieren, einschließlich:

  • Arbeitslose, unabhängig davon, ob sie bei der nationalen Arbeitsverwaltung gemeldet sind oder nicht,
  • Bezieher von Altersrenten,
  • Schüler und Studenten,
  • Personen, die beschäftigt sind (Arbeitnehmer) – für einen Teil des Einkommens, das sie außerhalb der Beschäftigung erzielen,
  • Eigentümer, d. h. Miteigentümer einer juristischen Person, für einen Teil des Einkommens, das sie als natürliche Personen erzielen,
  • Arbeitnehmer im Mutterschaftsurlaub und in der Kinderbetreuung – für einen Teil des Einkommens, das sie außerhalb der Beschäftigung erzielen,
  • Unternehmer – für den Teil ihres Einkommens, der nicht zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gemäß Art. 37c und 40. Absatz 5 des Gesetzes über die Einkommensteuer, vorausgesetzt, dass der tatsächliche Zahler dieser Einkünfte eine Person ist, die in der Republik Serbien nicht zur Zahlung von Steuern und Quellenbeiträgen verpflichtet ist, sowie dass die Grundlage für diese Zahlungen die direkte Ausführung von Arbeit für eine Person ist, die in der Republik Serbien nicht zur Zahlung von Steuern und Quellenbeiträgen verpflichtet ist.

Neben der Erfüllung der Anforderungen für die Registrierung auf dem Portal www.frilenseri.purs.gov.rs und die Meldung von Einkünften ist es wichtig zu prüfen, ob jedes einzelne Einkommen, das gemeldet werden soll, die Anforderungen für die Selbstbesteuerung im Rahmen dieser Regelung erfüllt. Außerdem können bestimmte Einkünfte, wie z. B. Einkünfte aus Jugend- oder Studentengenossenschaften, nicht als Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten gemeldet werden.