Die Selbstbesteuerung für Freiberufler in Serbien, die im Januar 2023 eingeführt wird, ermöglicht es Einzelpersonen, ihre Steuern auf der Grundlage der geltenden Vorschriften und Steuersätze selbst zu berechnen, zu melden und zu zahlen. Dieses System überträgt den Freiberuflern die Verantwortung für die genaue Einschätzung ihres Einkommens und die Berechnung der geschuldeten Steuern. Die Steuerbehörden stellen keine Steuerbescheide mehr aus, so dass es für Freiberufler von entscheidender Bedeutung ist, sich über Steuergesetze und Steuersätze zu informieren, um diese einzuhalten.

Freiberufler können nun zwischen zwei Modellen der Selbstbesteuerung wählen. Wir möchten diese Modelle näher erläutern:

Modell 1

Dieses Modell ist für Freiberufler gedacht, die weniger als 96.000 RSD pro drei Monate verdienen. Diese Gruppe zahlt 20 % ihres Einkommens als Steuer, muss aber 96.000 RSD von ihrem Einkommen abziehen, bevor sie Steuern zahlt. Das heißt, wenn sie in drei Monaten weniger als 96.000 RSD verdienen, müssen sie keine Steuern zahlen. Außerdem müssen sie 24 % ihres Einkommens für die Renten- und Invaliditätsversicherung abführen, aber auch hier können sie 96.000 RSD von ihrem Einkommen abziehen, bevor sie Steuern zahlen. Das heißt, wenn sie in drei Monaten weniger als 96.000 RSD verdienen, müssen sie auch keine Renten- und Invaliditätsversicherung zahlen. Allerdings müssen sie 10,3 % ihres Einkommens für die Krankenversicherung zahlen, es sei denn, sie sind bereits anderweitig krankenversichert (z. B. über ihre Eltern oder ein anderes Land). Der Mindestbetrag, den sie für die Krankenversicherung zahlen müssen, beträgt 4.789 RSD alle drei Monate, was auf dem Durchschnittsgehalt in Serbien basiert. Ist ihr Einkommen höher als dieser Mindestbetrag, müssen sie stattdessen 10,3 % ihres Einkommens zahlen.

Beispiel: Quartalseinkommen 100.000 RSD>Basis für die Zahlung von Steuern und Beiträgen = 100.000 – 96.000 = 4.000 RSD> Steuern = 4.000 x 20% = 800 RSD> PIO = 4.000 x 24% = 960 RSD> Gesundheit = 0 RSD, wenn Sie krankenversichert sind, oder 4.789 RSD, wenn Sie nicht krankenversichert sind.

Modell 2

Im zweiten Modell müssen die Freiberufler also einige Berechnungen anstellen, um herauszufinden, wie viel sie an Steuern und Abgaben zahlen. Zunächst müssen sie ihr Einkommen für drei Monate nehmen und davon 57.900 RSD abziehen. Dann müssen sie 34 % ihres ursprünglichen Einkommens zu dem Ergebnis addieren. Daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen, d. h. der Betrag, auf den sie Steuern und Beiträge zahlen müssen. Sie müssen 10 % ihres zu versteuernden Einkommens als Steuern zahlen. Das bedeutet, dass sie keine Steuern zahlen müssen, wenn sie in drei Monaten weniger als 57.900 RSD verdienen. Außerdem müssen sie 24 % ihres steuerpflichtigen Einkommens für die Renten- und Invaliditätsversicherung abführen, die für alle obligatorisch ist. Der Mindestbetrag, den sie dafür zahlen müssen, beträgt 25.218 RSD alle drei Monate, was auf dem niedrigsten möglichen Einkommen für dieses Modell basiert. Liegt ihr zu versteuerndes Einkommen über diesem Mindestbetrag, müssen sie stattdessen 24 % ihres zu versteuernden Einkommens zahlen. Schließlich müssen sie 10,3 % ihres steuerpflichtigen Einkommens für die Krankenversicherung aufwenden, es sei denn, sie sind bereits anderweitig krankenversichert (z. B. über ihre Eltern oder ein anderes Land). Der Mindestbetrag, den sie für die Krankenversicherung zahlen müssen, beträgt 4.789 RSD alle drei Monate, was auf dem Durchschnittsgehalt in Serbien basiert. Liegt ihr steuerpflichtiges Einkommen über diesem Mindestbetrag, müssen sie stattdessen 10,3 % ihres steuerpflichtigen Einkommens zahlen.

Beispiel: Quartalseinkommen 100.000 RSD> Bemessungsgrundlage für Steuern und Beiträge = 100.000-(57.900+100.000*34%) = 8.100 RSD >Steuer = 8.100 x 10% = 810 RSD >PIO = 25.218 RSD >Krankenversicherung = 0 RSD, wenn Sie krankenversichert sind oder 4.789 RSD, wenn Sie nicht krankenversichert sind.

Wir hoffen, dass diese Zusammenfassung für Sie hilfreich ist. Für weitere Fragen oder Beratung zu Ihrer Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.