Die kommunale Gewerbesteuer ist einmal jährlich für jedes Geschäftsschild am Büro/Gebäude auf dem Grundstück zu entrichten, das darauf hinweist, dass dort eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Unternehmer sowie Kleinst- und kleine juristische Personen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 50.000.000 RSD müssen keine Kommunalsteuer für das Anbringen von Schildern an Geschäftsräumen entrichten. Ausnahmen gelten für Unternehmer und juristische Personen, die folgende Tätigkeiten ausüben

  • Bankwesen
  • Sach- und Personenversicherung
  • Herstellung von und Handel mit Erdöl und Erdölderivaten
  • Herstellung von und Großhandel mit Tabakwaren
  • Herstellung von Zement
  • Post und Telekommunikation
  • Elektrizität
  • Glücksspiele und Nachtklubs.

Wenn ein Unternehmen keine der oben genannten Tätigkeiten ausübt und im Vorjahr nicht mehr als 50.000.000 RSD Jahreseinnahmen hatte, muss es keine Kommunalsteuer für die Registrierung des Unternehmens zahlen.

Die Verordnung über die Kriterien zur Bestimmung der umweltrelevanten Tätigkeiten sieht außerdem vor, dass alle juristischen Personen, Unternehmer und Vereinigungen zur Zahlung der Ökosteuer verpflichtet sind. Die Höhe der Ökosteuer wird jährlich festgelegt und ist in 12 Monatsraten zu entrichten.

Die Höhe der zu entrichtenden Ökosteuer hängt von der vorherrschenden Tätigkeit und davon ab, ob es sich um eine große, mittlere, kleine oder kleinste juristische Person oder einen Unternehmer handelt. Die Höhe der Ökosteuer, die ein Unternehmen entrichten muss, liegt zwischen 5.000 RSD und 2.000.000 RSD, je nach Größe des Unternehmens und dem Grad der Umweltauswirkungen.

Die Antragsfrist für die lokale Versorgungssteuer und die Ökosteuer endet am 31. Juli.