Das Finanzministerium hat Einzelheiten zu einer weiteren Reihe von Änderungen und Aktualisierungen des Systems für elektronische Rechnungen (SEF) veröffentlicht. Außerdem wurde die interne technische Anweisung aktualisiert.

Die meisten Aktualisierungen beziehen sich auf Änderungen bei der Meldung der Mehrwertsteuer in den kollektiven und individuellen Mehrwertsteueraufzeichnungen.

Die wichtigsten Änderungen innerhalb der individuellen Mehrwertsteuerdatensätze

  • Es wurden zahlreiche Änderungen am Feldnamen bzw. der Beschriftung vorgenommen (z. B. der Name der Spalte „Berechnungsnummer“ in „Anzahl der einzelnen Umsatzsteuersätze“);
  • Einige Felder wurden gelöscht, d. h. die Beschriftungen: „Dokumentdetails“, „Ausländische Rechnung“ sowie „Recht auf Vorsteuerabzug“ wurden für die folgenden Dokumenttypen „Internes Konto für den Umsatz einer ausländischen Person“ und „ Anderes internes Konto”;
  • ein neues Pflichtfeld „Jahr“ wurde eingeführt;
  • Ein neues optionales Feld „Basis für Anzahlung“ wurde eingeführt.

In Bezug auf den kollektiven Umsatzsteuernachweis heben wir die folgenden Änderungen hervor

  • Änderungen einer großen Anzahl von Feldern, d. h. Beschriftungen, z. B. „Berechnungsnummer“ in „Mehrwertsteuer-Zusammenfassungsdatensatznummer“, „Zeitbereich“ in „Steuerperiode“, „Mehrwertsteuersenkung basierend auf Umsätzen aus Vorperioden“ in der Periode „Mehrwertsteuersenkung“, „Mehrwertsteuererhöhung basierend auf Umsätzen aus Vorperioden“ in „Mehrwertsteuererhöhung“ und anderen.
  • Die folgenden Felder wurden abgeschafft: „Angaben zu Sammel-Mehrwertsteueraufzeichnungen“, „Umsatzbeschreibung“ und „Gesamtbetrag“;
  • Die Beschriftung „Datum der Aufnahme“ wurde hinzugefügt.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung der Möglichkeit, die Gutschrift für eine bereits ausgestellte Anzahlungsrechnung im E-Invoicing-System zu binden, unabhängig davon, ob die Anzahlungsrechnung genehmigt wurde oder nicht.