Im “Amtsblatt der RS”, Nr. 24/2023, vom 29. März 2023 wurde die neue Vorschrift über die Steuererklärung für die jährliche Einkommenssteuer veröffentlicht, die am 30. März 2023 in Kraft getreten ist.

Die Steuer auf das im Jahr 2022 erzielte Jahreseinkommen wird nach dem System der Selbstberechnung erhoben und gezahlt, während die Jahressteuer bisher auf der Grundlage der Entscheidungen der Steuerverwaltung gezahlt wurde.

PP GPDG-Formular

Das neue Regelwerk schreibt die Verwendung des Formulars PP GPDG – Steuererklärung für die Berechnung der jährlichen Einkommensteuer für ein bestimmtes Jahr vor.

Das PP GPDG-Formular besteht aus 6 Teilen und ist Bestandteil des neuen Rulebooks:

  1. Angaben zur Erklärung
  2. Daten des Steuerpflichtigen
  3. Daten der abhängigen Familienmitglieder
  4. Angaben zum steuerpflichtigen Einkommen
  5. Liste der beigefügten Belege
  6. Vermerk des Steuerpflichtigen/Anwalts/Vertreters

Ab dem 3. April 2023 stellt die Steuerverwaltung den Steuerzahlern die ausgefüllten elektronischen Formulare für die im Jahr 2022 erzielten Einkünfte zur Verfügung, die auf den verfügbaren Daten der amtlichen Aufzeichnungen basieren. Die vorausgefüllten Steuererklärungen können unterschrieben werden, wenn der Steuerpflichtige über ein elektronisches Zertifikat verfügt oder eine andere Person bevollmächtigt, in seinem Namen Anträge zu stellen. Steuerzahler, die keine Staatsbürger der Republik Serbien sind, füllen ihre Steuererklärungen ausschließlich selbständig aus.

Das Formular PP GPDG wird in elektronischer Form über das Portal der Steuerverwaltung eingereicht, und zwar bis spätestens 15. Mai 2023, dem Stichtag für die Zahlung des festgesetzten Jahresbetrags der persönlichen Einkommensteuer.